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Finanzverwaltung NRW nimmt Steuersünder ins Visier – 4.000 Nutzer der Krypto-Börse Bitcoin.de betroffen

Die Finanzverwaltung NRW hat seit Anfang Juni Zugriff auf ein umfangreiches Datenpaket mit Informationen über Bitcoin-Transaktionen erhalten. Die Daten wurden von der deutschen Krypto-Börse Bitcoin.de im Rahmen eines Sammelauskunftsersuchens bereitgestellt und decken den Zeitraum zwischen 2015 und 2017 ab. Laut Recherchen des Handelsblatts konzentriert sich die Finanzverwaltung NRW auf Nutzer, die mindestens 50.000 Euro pro Jahr über die Krypto-Börse umgesetzt haben. Das entspricht etwa 4.000 Nutzern, die momentan im Fadenkreuz der Behörden stehen.

Die Daten werden derzeit mit den Steuererklärungen der betroffenen Personen abgeglichen und anschließend an die zuständigen Behörden im Bundesgebiet weitergeleitet. Die Finanzverwaltung NRW hat dafür eine neue Software entwickelt, um den Abgleich effizient durchzuführen. Steuersünder sollten sich daher nicht in falscher Sicherheit wiegen.

Es stellt sich die Frage, ob private Gewinne, die mit Kryptowährungen erzielt wurden, überhaupt steuerpflichtig sind. Laut einem Urteil des Bundesfinanzhofs handelt es sich beim Handel mit Kryptowährungen um ein privates Veräußerungsgeschäft im Sinne des Einkommensteuergesetzes. Das bedeutet, dass private Veräußerungsgewinne aus Kryptowährungen grundsätzlich der Einkommenssteuer unterliegen und in der Steuererklärung angegeben werden müssen. Es gilt jedoch eine Spekulationsfrist von einem Jahr, sodass Gewinne nur dann besteuert werden müssen, wenn der Kauf und Verkauf der Kryptowährungen innerhalb eines Jahres stattfinden. Wer Kryptowährungen länger als ein Jahr hält, kann die Gewinne vollständig steuerfrei einstreichen. Zudem sind Gewinne, die 600 Euro innerhalb eines Jahres nicht überschreiten, ebenfalls steuerfrei.

Eine neue Überarbeitung der EU-Richtlinie DAC-8, die kurz vor der Verabschiedung steht, wird die Überprüfung der korrekten Versteuerung von Krypto-Gewinnen erleichtern. Laut dieser Richtlinie sind alle Anbieter von Kryptodienstleistungen dazu verpflichtet, Transaktionen von EU-Kunden an die zuständigen Behörden zu melden. Auch grenzüberschreitende Transaktionen und Non-fungible Tokens (NFT) werden berücksichtigt. Dadurch wird in Zukunft ein genauer Abgleich der Steuerdaten zur Norm werden, um Steuerhinterziehung effektiver bekämpfen zu können.

Falls man es versäumt hat, Kryptogewinne ordnungsgemäß anzugeben, empfiehlt es sich, im Rahmen einer Selbstanzeige nach Paragraf 371 der Abgabenordnung (AO) die nicht versteuerten Gewinne nachträglich zu erklären. Allerdings sollten Betroffene aufgrund der Komplexität und Schwere eines Steuerdelikts professionelle rechtliche Hilfe in Betracht ziehen. Denn Steuerhinterziehung kann hohe Geldstrafen oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren nach sich ziehen. Daher ist es ratsam, schnell zu handeln, um strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Es ist nicht empfehlenswert, darauf zu hoffen, dass einem die Steuerpflicht erlassen wird, denn der Staat setzt große Anstrengungen bei der Eintreibung von Steuern. In diesem Zusammenhang sei an das berühmte Zitat von Benjamin Franklin erinnert, der sagte: „Auf Erden gibt es nichts Sicheres, außer dem Tod und den Steuern“.

Quelle: C.Kusche/ Redaktion finanzen.net

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