Ein US-Bezirksgericht hat eine Gruppe von Anlegern im Rahmen einer Wertpapierklage gegen das bekannte Kryptowährungsunternehmen Ripple Labs Inc. den Status einer Sammelklägergruppe zuerkannt. Richterin Phyllis J. Hamilton hat bestätigt, dass die Gruppe alle notwendigen Voraussetzungen für die Zertifizierung erfüllt, so dass der Prozess fortgesetzt werden kann.
Der Hintergrund der Klage besteht darin, dass Ripple Labs durch den Verkauf des virtuellen Tokens XRP Hunderte von Millionen Dollar von Kleinanlegern eingenommen hat und dabei gegen die Wertpapiergesetze des Bundes und der Länder verstoßen haben soll. Die Kläger behaupten, dass XRP als unregistriertes Wertpapier betrachtet werden sollte. Die Klage richtet sich gegen Ripple Labs, CEO Bradley Garlinghouse und die Tochtergesellschaft XRP II.
Trotz der Einwände von Ripple Labs und seinen Tochtergesellschaften hat Richterin Hamilton entschieden, dass die Anlegergruppe die vier Voraussetzungen für die Zertifizierung erfüllt. Sie erkennt an, dass die gemeinsamen Fragen der Klasse Vorrang vor den individuellen Belangen haben würden. Das Gericht hat das Argument von Ripple Labs, dass die Kläger die Interessen der Klasse nicht ausreichend schützen würden, zurückgewiesen. Das Opt-out-Verfahren kann nämlich etwaige Unstimmigkeiten innerhalb der Klasse ausräumen. Das Gericht hat auch die Behauptungen von Ripple Labs abgelehnt, dass der Status eines der Kläger, Bradley Sostack, als Daytrader seine Glaubwürdigkeit beeinträchtigt oder seine Ansprüche untypisch für die der Klasse seien.
Ripple Labs argumentierte, dass individuelle Fragen wichtiger seien als gemeinsame Fragen in Bezug auf die Klagebefugnis. Doch das Gericht hat dieses Argument abgewiesen, da keine spezifischen bilateralen Transaktionen oder dezentralen Krypto-Tauschgeschäfte genannt wurden, die individuelle Fragen aufwerfen würden. Es betonte, dass die Frage, ob XRP als Wertpapier einzustufen ist, für alle Mitglieder der Sammelklägergruppe von Bedeutung ist.
Das Gericht hat zwei Klassen für bundesstaatliche und kalifornische Wertpapierklagen zugelassen. Allerdings sind die Klassen auf Personen beschränkt, die XRP in den USA während des relevanten Sammelzeitraums vom 3. Juli 2017 bis zum 30. Juni 2023 gekauft haben. Diese Beschränkung stellt sicher, dass nur in den USA ansässige Anleger in die Sammelklage einbezogen werden, wenn diese erfolgreich ist.
Nach Bekanntgabe der Nachricht wird XRP um die Marke von 0,477 $ gehandelt. Auf 24-Stunden-Sicht ist der Kurs um 2,04 % gesunken und auf Wochenbasis um 0,91 % gestiegen.
Die Zertifizierung der Anlegergruppe stellt einen wichtigen Meilenstein in der Wertpapierklage gegen Ripple Labs dar. Sie ermöglicht es den Klägern, gemeinsam vorzugehen und eine stärkere Argumentation gegen das Unternehmen vorzubringen. Die Entscheidung betont, dass die gemeinsamen Fragen überwiegen und die Ansprüche innerhalb der Gruppe gleichwertig sind.
Im weiteren Verlauf des Prozesses wird es interessant sein zu sehen, wie das Gericht die Vorwürfe bewertet und ob es entscheidet, dass XRP als Wertpapier eingestuft werden sollte.