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US-Richter weist Kundenklage gegen Krypto-Börse Coinbase ab – Regulierung

Ein US-Bezirksrichter hat eine von Kunden der Krypto-Börse eingereichte Klage gegen Coinbase und deren CEO Brian Armstrong abgewiesen. In der Klage wird behauptet, dass Coinbase 79 Krypto-Token verkauft hat, bei denen es sich um nicht registrierte Wertpapiere handelt.

Kundenklage gegen Coinbase abgewiesen

Eine vorgeschlagene Sammelklage Klage Die in Manhattan von Kunden der Kryptowährungsbörse Coinbase (Nasdaq: COIN) eingereichte Klage wurde am Mittwoch vom US-Bezirksrichter Paul Engelmayer mit Vorurteilen abgewiesen, was bedeutet, dass sie nicht erneut vorgebracht werden können, berichtete Reuters.

Die Klage wurde im März letzten Jahres gegen Coinbase Global Inc., Coinbase Inc. und CEO Brian Armstrong eingereicht. Die Kläger warfen der Krypto-Börse vor, 79 Krypto-Token verkauft zu haben, die nicht registrierte Wertpapiere waren, und sich nicht als Broker-Dealer registrieren zu lassen. Die Klage fordert Schadensersatz aus dem Verkauf oder der Anwerbung der Krypto-Token, von denen die Kläger behaupteten, es handele sich um illegale Verträge, da Coinbase nicht bei der US Securities and Exchange Commission (SEC) registriert ist.

Die Kläger behaupteten, dass Coinbase im Gegensatz zu einigen Krypto-Handelsplattformen, die nur Käufer und Verkäufer zusammenbringen, als „Vermittler“ fungierte und damit zum „eigentlichen Verkäufer“ der Krypto-Token wurde. Sie behaupteten, dies ermögliche es der an der Nasdaq notierten Krypto-Börse, Transaktionsgebühren zu erheben, ohne sich an die Offenlegungsregeln für traditionelle Wertpapiere zu halten, die dem Schutz der Anleger dienen sollen.

Ohne zu erklären, ob es sich bei den 79 Krypto-Token um Wertpapiere handelt, entschied Richter Engelmayer, dass die Kunden nicht nachweisen konnten, dass die Krypto-Börse das Eigentum an den von ihnen auf den Plattformen Coinbase und Coinbase Pro gehandelten Krypto-Token hielt oder verkaufte.

Darüber hinaus entschied der Richter, dass Coinbase nicht direkt an den Transaktionen beteiligt war, obwohl es angeblich für die Krypto-Token geworben hatte, indem es ihr „angebliches Wertversprechen“ hervorhob und an „Airdrops“ teilnahm, um das Handelsvolumen zu erhöhen.

Coinbase sagte zuvor, dass es Vorladungen von der SEC erhalten habe, und stellte fest, dass die Wertpapieraufsichtsbehörde nach Informationen wie den Listungsprozessen der Plattform suche.

Der Vorsitzende der US-Börsenaufsichtsbehörde SEC, Gary Gensler, hat bestätigt, dass Bitcoin ein Ware betonte jedoch, dass die meisten anderen Krypto-Token es sind Wertpapiere. Er hat wiederholt Krypto-Handels- und Kreditplattformen aufgefordert, hereinzukommen und sich bei der SEC registrieren zu lassen.

Denken Sie, dass diese Klage gegen Coinbase hätte abgewiesen werden sollen? Lassen Sie es uns im Kommentarbereich unten wissen.

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Kevin Helms

Als Student der österreichischen Wirtschaftswissenschaften entdeckte Kevin Bitcoin im Jahr 2011 und ist seitdem ein Evangelist. Seine Interessen liegen in der Bitcoin-Sicherheit, Open-Source-Systemen, Netzwerkeffekten und der Schnittstelle zwischen Ökonomie und Kryptographie.




Bildnachweis: Shutterstock, Pixabay, WikiCommons

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