Bundesrichter entscheidet, dass XRP kein Wertpapier ist – außer bei institutionellen Verkäufen

Der Bundesrichter, der den Fall von Ripple Lab gegen die Securities and Exchange Commission leitet, hat entschieden, dass der XRP-Token nicht unbedingt als Wertpapier eingestuft werden kann. Diese Entscheidung gilt jedoch nicht für den Verkauf des Tokens an Institutionen, um Gelder aufzubringen.

Die Bundesbezirksrichterin Analisa Torres kam zu dem Schluss, dass programmatische Verkäufe an die Öffentlichkeit und die Verteilung von XRP an Mitarbeiter von Ripple Labs nicht als Verkauf nicht registrierter Wertpapiere angesehen werden können. Das Gericht hat jedoch keine Stellung zu Sekundärmarktverkäufen von XRP an Kryptowährungsbörsen genommen.

Die Richterin hat jedoch festgestellt, dass Verträge für institutionelle Verkäufe in Höhe von 728 Millionen US-Dollar tatsächlich als nicht registrierte Wertpapierverkäufe betrachtet werden können. Diese Anleger kauften XRP in der Erwartung, Gewinne aus den Bemühungen von Ripple zu erzielen. Das Gericht kam nach Prüfung der wirtschaftlichen Realität und der Umstände zu dem Schluss, dass diese Verkäufe gegen Abschnitt 5 des Securities Act verstoßen, der die Registrierung von Investmentverträgen vorschreibt.

Ripple Labs wurde gegründet, um Banken und anderen Finanzinstituten bei der schnellen und kostengünstigen Übertragung von Geldern zu helfen. Seit 2020 ist das Unternehmen jedoch in einen rechtlichen Streit mit der US-Börsenaufsichtsbehörde Securities and Exchange Commission verwickelt. Die SEC behauptet, dass Ripple und seine beiden Mitbegründer, CEO Bradley Garlinghouse und Vorstandsvorsitzender Christian Larsen, seit 2013 1,3 Milliarden US-Dollar durch nicht registrierte Wertpapierangebote aufgebracht haben und dabei die Anleger getäuscht haben.

Es bleibt abzuwarten, wie sich dieser Fall weiterentwickeln wird, und wir werden Sie über aktuelle Entwicklungen auf dem Laufenden halten.

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