„Verbietende“ Kapitalregeln für Banken, die Krypto halten, gewinnen Unterstützung im EU-Parlament – ​​Finance

Gesetzgeber in der Europäischen Union haben Gesetze unterstützt, die neue Kapitalanforderungen für Finanzinstitute auferlegen, einschließlich strenger Regeln zur Abdeckung kryptobezogener Risiken. Letztere betreffen Banken, die digitale Vermögenswerte halten, und treten voraussichtlich im Januar 2025 in Kraft.

EU-Gesetzgeber billigen Gesetzentwurf zur Umsetzung der Eigenkapitalvorschriften von Basel III für Banken

Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments (WIRTSCHAFT) unterstützte am Dienstag einen Gesetzentwurf zur Durchsetzung der neuesten globalen Eigenkapitalvorschriften für Banken. Reuters stellte in einem Bericht fest, dass der Gesetzgeber auch spezifische Anforderungen in Bezug auf Risiken aufgenommen hat, die von Krypto-Assets ausgehen.

Die allgemeinen Regeln sind Teil der Basel-III-Reformen, einer Reihe international vereinbarter Maßnahmen, die vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht nach der Finanzkrise 2007-2009 entwickelt wurden. Ihr Hauptzweck ist die Stärkung der Aufsicht und des Risikomanagements von Banken.

Auch andere Jurisdiktionen, darunter die USA und Großbritannien, bewegen sich in eine ähnliche Richtung. Allerdings führt ECON mit dem europäischen Gesetzentwurf zusätzliche Regelungen ein, die Bankinstitute dazu verpflichten, genügend Kapital zu halten, um Krypto-Asset-Bestände vollständig zu decken.

„Die Banken müssen für jeden Euro, den sie in Krypto halten, einen Euro Eigenkapital halten“, erklärte Markus Ferber, ein Mitte-Rechts-Mitglied des Ausschusses aus Deutschland. Er führte aus:

Solche unerschwinglichen Kapitalanforderungen werden dazu beitragen, dass die Instabilität in der Kryptowelt nicht auf das Finanzsystem übergreift.

ECON geht härtere Linie als EU-Mitgliedstaaten

Die Änderungen, die den Empfehlungen der globalen Bankenaufsichtsbehörden entsprechen, stellen eine Übergangsmaßnahme bis zur weiteren Gesetzgebung dar. Eine frühere Version des Gesetzentwurfs wurde bereits von den Mitgliedsstaaten angenommen, und das Europäische Parlament muss den endgültigen Entwurf mit ihnen verhandeln.

Die EU-Staaten gehen entgegenkommender vor, wenn ausländische Banken, die Dienstleistungen für europäische Kunden erbringen, eine Filiale eröffnen oder in eine kapitalstärkere Tochtergesellschaft umwandeln sollten. Die ECON-Mitglieder schlugen eine härtere Linie ein, heißt es in dem Bericht.

Feintuning ist zu erwarten. So wies beispielsweise die Association for Financial Markets in Europe (AFME) darauf hin, dass dem Entwurf eine Definition von Krypto-Assets fehlt. Die Branchenorganisation glaubt, dass es irgendwann auf tokenisierte Wertpapiere angewendet werden könnte.

Die AFME sagt auch, dass die EU mögliche nachteilige Auswirkungen einer Verschärfung des Zugangs zu internationalen Märkten und grenzüberschreitenden Dienstleistungen vermeiden sollte, während sie versucht, ihre Autonomie auf den Kapitalmärkten angesichts der Konkurrenz aus dem Vereinigten Königreich nach dem Brexit zu festigen.

Im vergangenen Sommer EU-Institutionen und Mitgliedstaaten Einigung erzielt zu Europas neuer Gesetzgebung zu Märkten für Krypto-Assets (MiCA). Das Paket wird voraussichtlich 2023 in Kraft treten, aber die Unternehmen haben weitere 12 bis 18 Monate Zeit, um sich daran zu halten.

Glauben Sie, dass das Europäische Parlament die strengeren Kapitalanforderungen für Banken mit Krypto-Assets verabschieden wird? Teilen Sie Ihre Erwartungen im Kommentarbereich unten mit.

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Lubomir Tassew

Lubomir Tassev ist ein Journalist aus dem technisch versierten Osteuropa, dem Hitchens Zitat gefällt: „Schriftsteller zu sein, ist das, was ich bin, und nicht das, was ich tue.“ Neben Krypto, Blockchain und Fintech sind die internationale Politik und Wirtschaft zwei weitere Inspirationsquellen.




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