Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat Stablecoin-Emittenten dazu aufgerufen, freiwillige Leitprinzipien zu befolgen. Diese Leitprinzipien sollen die Risiken im Kryptowährungsbereich reduzieren und den Verbraucherschutz optimieren. Sie dienen als Normen, um den Übergang zur MiCA-Verordnung, die im Jahr 2024 in Kraft tritt, zu erleichtern. Die EBA veröffentlichte ein Regelwerk, das zusätzliche regulatorische Klarheit für die MiCA-Anforderungen von Stablecoins schaffen soll. Vor der Einführung der MiCA-Verordnung regelten bereits die EU-Geldwäschegesetze einige Anforderungen für Stablecoin-Anbieter.
Da das MiCA-Regelwerk genehmigt wurde, erwartet die EBA einen Anstieg der Stablecoin-Emissionen. Sie fordert Unternehmen daher auf, sich an die Leitprinzipien für gute Unternehmensführung und Risikomanagement zu halten, bevor die MiCA-Verordnung in Kraft tritt. Die EBA betont, dass diese Maßnahmen dazu dienen, die Risiken von Geschäftsmodellanpassungen zu verringern, die aufsichtliche Konvergenz zu fördern und den Verbraucherschutz zu verbessern.
Im Oktober wird die EBA eine weitere Reihe von Leitprinzipien veröffentlichen. Diese Leitprinzipien werden sich mit dem Kapitalbedarf von Stablecoin-Emittenten und der Frage befassen, wie Unternehmen mit Stablecoin-Rücknahmen in volatilen Märkten umgehen sollten.
Die Regulierungsbehörden sehen sich aufgrund der zunehmenden Verwendung von Stablecoins weiterhin mit Schwierigkeiten konfrontiert. Dennoch schreitet die Krypto-Regulierung weltweit voran. Zum Beispiel führte der Staat New York erst kürzlich eine neue Gesetzgebung ein, die es fiat-besicherten Stablecoins erlauben würde, als Kautionen verwendet zu werden. Die Regierung von Hongkong hat ebenfalls ein Lizenzierungssystem für Virtual Asset Service Providers (VASP) eingeführt und könnte sich nun auch auf die Regulierung von Stablecoin-Emittenten konzentrieren.
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