Sperrung oder Schließung von Bankkonten, die nicht gesetzlich unterstützt werden – Regulierung

Das Blockchain Industry Coordinating Committee of Nigeria (BICCON) hat erklärt, dass es nigerianischen Finanzinstituten nicht erlaubt ist, Bankkonten von Einzelpersonen oder Unternehmen, die des Handels mit Kryptowährung beschuldigt werden, willkürlich einzufrieren oder zu schließen.

Betroffene Krypto-Unternehmen sollen rechtlichen Rat einholen

In einer öffentlichen Stellungnahme BICCON – eine Koalition von Nigerias führenden Interessengruppen für Kryptowährung und Blockchain – rät betroffenen Personen und Unternehmen, gegebenenfalls Rechtsberatung und Rechtsbehelfe in Anspruch zu nehmen, die am 22. November herausgegeben wurde. Das Gremium besteht auch darauf, dass keine nigerianische Organisation, weder öffentlich noch privat, über dem Gesetz stehen sollte.

Wie zuvor gemeldet von Bitcoin.com News haben nigerianische Finanzinstitute seit dem 3. November Bankkonten von Unternehmen geschlossen oder eingefroren, die des Handels mit Kryptowährung verdächtigt werden. Die Institute haben behauptet, dies zu tun, um die Richtlinie der Zentralbank von Nigeria (CBN) einzuhalten, die Erstausgabe am 5. Februar.

Trotz dieser Behauptungen der Banken besteht das Blockchain-Komitee jedoch darauf, dass es für die Finanzinstitute fragwürdig ist, Konten zu sperren oder einzufrieren, nur weil die Kontoinhaber Kryptowährungshändler sind. Das Statement von BICCON erklärt:

Wir halten es für fragwürdig, dass Einlagenbanken (DMBs), Nichtbank-Finanzinstitute (NBFIs) und andere Finanzinstitute (SFIs) die Bankkonten von natürlichen und juristischen Personen blockieren, schließen und/oder einfrieren, allein aufgrund der Tatsache, dass diese Personen und Unternehmen sind ohne weiteres am Kryptowährungshandel oder kryptowährungsbezogenen Transaktionen beteiligt. Es wird nach den geltenden Gesetzen der Bundesrepublik Nigeria nicht unterstützt.

Die Erklärung bekräftigt auch die Haltung von BICCON zu einer CBN-Richtlinie, die ursprünglich von Finanzinstituten verwendet wurde, um den Ausschluss von Krypto-Einheiten aus dem Bankensystem zu rechtfertigen.

Nur der nigerianische Gesetzgeber kann den Kryptohandel kriminalisieren

In derselben Erklärung nutzt BICCON unterdessen auch das erneute Rampenlicht der nigerianischen Kryptowährungsindustrie, um seine Überzeugung zu bekräftigen, dass das CBN in die Gesetzgebungsbefugnisse des Gesetzgebers eingreift. BICCON sagt:

„Seit dem 5. Februar 2021 wurden eine Reihe von Konten von natürlichen und juristischen Personen geschlossen … Obwohl die CBN als Regulierungsbehörde die gesetzliche Befugnis hat, Bankgeschäfte abzugrenzen, aber [the] Bestellung [of] Banken und andere Finanzinstitute einfrieren [or close] Konten, von denen vermutet wird, dass sie für Kryptowährungen verwendet werden, werden möglicherweise nicht gesetzlich unterstützt. Dies liegt daran, dass es derzeit keine Gesetzgebung der Nationalversammlung gibt, die den Handel mit Kryptowährungen in Nigeria kriminalisiert oder illegalisiert.“

Die Erklärung besteht darauf, dass das Versäumnis, das Rundschreiben des CBN zu überprüfen, „einen gefährlichen Präzedenzfall im Land schaffen wird“. Die Erklärung legt auch nahe, dass BICCON zwar gegen die „unangemessene Diskriminierung“ der nigerianischen Blockchain- und Kryptoindustrie ist, aber bereit ist, mit den betroffenen Aufsichtsbehörden, Strafverfolgungsbehörden und der Regierung zusammenzuarbeiten.

Was halten Sie von der öffentlichen Stellungnahme von BICCON? Sagen Sie uns Ihre Meinung in den Kommentaren unten.

Bildnachweise: Shutterstock, Pixabay, Wiki Commons

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