
Regulatorische Maßnahmen der BaFin gegen Stablecoin-Anbieter Ethena
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 21. März 2025 bedeutende regulatorische Entscheidungen getroffen, die den Stablecoin USDe der Ethena GmbH betreffen. Diese Maßnahmen werfen essentielle Fragen zur künftigen regulatorischen Behandlung ähnlicher Produkte in Deutschland und der Europäischen Union auf.
Inhaltsverzeichnis
BaFin ordnet Einstellung des USDe-Angebots an
Die BaFin hat das Angebot des an den US-Dollar gekoppelten Stablecoins USDe in Deutschland verboten. Grund hierfür ist die Klassifizierung des Tokens als elektronisches Geld (E-Geld), dessen Ausgabe rechtliche Genehmigungen nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) erfordert. Da die Ethena GmbH, ein Unternehmen mit Sitz in Berlin, über die notwendige Erlaubnis nicht verfügt, wurde das Angebot unterbunden.
Das Unternehmen hatte zuvor versucht, eine Zulassung im Rahmen der neuen europäischen Regulierungsrichtlinien für Krypto-Assets, bekannt als Markets in Crypto-Assets Regulation (MiCAR), zu erhalten. Der Zulassungsantrag wurde jedoch von der BaFin abgelehnt, und der Stablecoin wird nun als E-Geld eingestuft, was zusätzliche regulatorische Anforderungen mit sich bringt.
Reaktion von Ethena und Auswirkungen auf den Betrieb
Ethena hat bestätigt, dass die Zulassung unter MiCAR nicht genehmigt wurde und prüft alternative regulatorische Rahmenbedingungen, um den Geschäftsbetrieb in Deutschland aufrechtzuerhalten. In einer Stellungnahme auf der Plattform X stellte das Unternehmen klar, dass die BaFin-Entscheidung keinen Einfluss auf die bestehenden Listings von USDe habe. Die Abläufe für Minting und Einlösung über die Ethena (BVI) Limited bleiben demnach ungestört. Ethena versicherte außerdem, dass der Stablecoin USDe weiterhin vollumfänglich besichert sei.
„Entgegen einiger Berichte wurden keine Vermögenswerte eingefroren und alle stehen zur Einlösung zur Verfügung“, erklärte Ethena.
Das Unternehmen plant, seine Geschäftsbedingungen in der kommenden Woche anzupassen, um den neuen regulatorischen Anforderungen gerecht zu werden.
Technischer Hintergrund des USDe Stablecoins
Der USDe-Stablecoin ist direkt an den US-Dollar gekoppelt, weist jedoch eine innovative Technologie auf: Ethena erwirbt Ethereum (ETH) und sichert diese Position durch den Verkauf von ETH-Futures ab. Mit diesem Mechanismus behauptet das Unternehmen, einen renditestarken Stablecoin geschaffen zu haben, der den Nutzern Vorteile in einem volatilen Markt bieten kann.
Unternehmensstruktur und regulatorische Implikationen
Ethena operiert in mehreren Rechtssystemen, und während die deutsche Tochtergesellschaft direkt von der Entscheidung der BaFin betroffen ist, werden die meisten Mint-Operationen durch die Ethena (BVI) Limited durchgeführt, die nicht unmittelbar betroffen ist.
Die Einstufung des USDe als E-Geld hat weitreichende regulatorische Folgen und spiegelt die wachsende Aufsicht über den Kryptosektor wider. Deutschland und die Europäische Union verfolgen mit dem MiCAR-Rahmenwerk strenge Vorgaben für Krypto-Assets, die von Anbietern entsprechende Anpassungen erfordern.
Diese Entscheidung der BaFin könnte auch Signalwirkung auf ähnliche Stablecoin-Projekte in der Europäischen Union haben, die entweder bereits aktiv sind oder eine Tätigkeit planen. Anbieter von Krypto-Assets sollten sich auf eine verstärkte regulatorische Kontrolle einstellen und rechtzeitig die erforderlichen Genehmigungen einholen.
Insgesamt verdeutlicht die BaFin-Entscheidung die Herausforderungen, mit denen Krypto-Anbieter konfrontiert sind, und die Notwendigkeit, regulatorische Rahmenbedingungen proaktiv zu berücksichtigen.